Gute Ideen werden im Ideenmanagement durch Prämien belohnt.
Dabei werden neben den Geldprämien, besonders bei kleinen Ideen, auch Sachprämien vergeben. Das können Gegenstände wie Bücher, Powerbanks und Kaffeemaschinen, aber auch Gutscheine oder Dienstleistungen sein.
Nun gibt es Neuigkeiten für Sie und all die fleißigen Ideeneinreicher, denn die steuerliche Freigrenze solcher Sachbezüge wurde zum 1. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro erhöht.
Es gilt allerdings weiterhin zu beachten, dass es sich hierbei um eine monatliche Freigrenze handelt. D.h. die Sachzuwendungen an eine Person sind nur steuerfrei, wenn sie in Summe die 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen.
Als Teil der Prämierung lassen sich auch Sachbezüge in IQX festhalten.
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