Zusätzlich zu den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Kfz-Werkstätten zukünftig im Rahmen von hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen/-prüfungen auch die Vorgaben der ISO 17020 beachten und umsetzen. Hierzu zählt z. B. auch, dass alle eingesetzten Prüf‐ und Messeinrichtungen (z. B. Abgasmessgeräte) von einem akkreditierten Kalibrierlabor normenkonform kalibriert sind und dass die verantwortlichen Personen (Inspektoren), die die Fahrzeuguntersuchungen/-prüfungen durchführen, hierbei völlig unabhängig und neutral sind.
Alle Kfz-Werkstätten/-Unternehmen, die zukünftig hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen/ -prüfungen selbst durchführen und ihren Kunden anbieten wollen, müssen entweder selbst nach ISO 17020 akkreditiert sein oder sich dem nach ISO 17020 akkreditierten System des Bundesinnungs-verbandes des Kraftfahrzeughandwerks anschließen.
Da die selbstständige Akkreditierung jeder einzelnen Kfz-Werkstatt mit hohen Kosten verbunden ist, baut der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) als „Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks“ ein System (Qualitätsmanagementsystem – QMS) nach ISO 17020 auf, dem sich jede anerkannte Kfz-Werkstatt anschließen kann.
Mit der Teilnahme an diesem System können Kfz-Werkstätten auch weiterhin mit der Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen/-prüfungen an der technischen Fahrzeugüberwachung teilhaben. Sie unterwerfen sich lediglich zusätzlich dem Qualitätsmanagementsystem der Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks nach ISO 17020.
Für die Kfz-Werkstatt bedeutet dies lediglich, dass sie zukünftig vom Kunden schriftlich beauftragt werden muss, das Fahrzeug zur Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchung/-prüfung bei der Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks vorzuführen.
Eine Druckvorlage der schriftlichen Beauftragung finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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